Am Mittwochabend hat das Schiedsgericht als letztmögliche Instanz entschieden, dem HSV Handball die Lizenz für die Saison 2014/15 zu erteilen. Dazu möchten wir ergänzend zu der Pressemitteilung, die wir gestern veröffentlicht haben, auch an dieser Stelle einige Dinge bezüglich der Schiedsgerichtsentscheidung, die unsere Entscheidung auf Nichterteilung der Lizenz toppt, kommunizieren bzw. klarstellen. Wir hoffen, dass die nachfolgenden Punkte mehr Transparenz schaffen - und eventuell auch ein wenig mehr Verständnis:
1. Unser Team ist gestern bei der Schiedsgerichtsverhandlung über 8 Stunden für unsere Entscheidung, die Lizenz nicht zu erteilen, eingetreten. Wir halten die Nichterteilung der Lizenz aufgrund der fehlenden Liquidität für richtig. Zu dieser Entscheidung stehen wir nach wie vor. Das Schiedsgericht hat uns grundsätzlich recht gegeben, dass dem HSV Handball die finanzielle Grundlage fehlt, um in der DKB Handball-Bundesliga an den Start gehen zu können.
2. Trotz unseres Widerstandes hat das Schiedsgericht pro Lizenzerteilung entschieden. Die Handball-Bundesliga muss dem HSV Handball also die Lizenz 2014/15 erteilen.
3. Darum hat das Schiedsgericht so entschieden: Im Kern ist das Schiedsgericht der Meinung, dass die Handball-Bundesliga in den ersten Verfahrensrunden statt einer Lizenzverweigerung, den milderen Weg der Lizenzerteilung unter Bedingungen hätte wählen müssen.
4. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist von uns zu akzeptieren.
5. Es bleibt abzuwarten, ob die finanziellen Bedingungen und Auflagen des Schiedsgerichts zum 1. Juli und in den kommenden Monaten vom HSV Handball erfüllt werden.
6. Wird die Bedingung zum 1. Juli nicht erfüllt, ist die Lizenz nicht erteilt.
7. Dann bliebe der HBW Balingen-Weilstetten in der obersten Spielklasse, die HG Saarlouis bliebe zweitklassig.
8. Gleichbehandlung ist oberstes Gebot: Der HSV Handball wird sich in der Saison 2014/15 nicht nur sportlich, sondern auch wirtschaftlich beweisen müssen. So, wie alle Clubs.
9. Im aktuellen Fall hat das Schiedsgericht trotz unseres Widerstandes anders, hat gegen uns entschieden. Das läuft nicht immer so. In den letzten 10 Jahren wurde das Schiedsgericht 11 Mal angerufen. Inklusive des aktuellen Falls wurde bei Lizenzfragen 3 Mal gegen die Handball-Bundesliga entschieden.
10. Von einer Nichterteilung der Lizenz waren auch „große“ Clubs betroffen. Auch „kleine“ Clubs haben sich vor dem Schiedsgericht durchsetzen können.
11. Wie kommt ein Schiedsgericht zustande: Die Schiedsgerichte werden nicht bei einem akuten Fall zusammengetrommelt. Für jeden Club wird vor der Saison die Besetzung eines möglichen Schiedsgerichts festgelegt und setzt sich wie folgt zusammen: Ein unabhängiger Volljuristen (z. B. Richter), der den Vorsitz führt. Zweitens: Ein Beisitzer mit Richterbefähigung, der durch die Handball-Bundesliga benannt wird. Drittens: Ein Beisitzer mit Richterbefähigung, der durch den Club benannt wird.
12. Alle 38 Clubs – egal ob „groß“ oder „klein“ - unserer Ligen haben das Recht, gegen die Entscheidungen der Handball-Bundesliga im Rahmen der Möglichkeiten, die Lizenzierungsverfahren und Satzung bieten, bis zur letzten Instanz vorzugehen. Dies ist ein wichtiger und gewollter Weg, um Entscheidungen durch unabhängige Instanzen überprüfen zu lassen. Denn wir wollen eben nicht, dass nach Gutsherrenart entschieden wird, sondern nach Faktenlage.
13. Wer das Original lesen will: Alle offiziellen Pressemitteilungen werden im exakten Wortlaut auf unserer Webseite und bei Facebook veröffentlicht.
14. Zum Schluss: Danke an all diejenigen, die sich kritisch, aber fair mit der Entscheidung des Schiedsgerichts auseinandersetzen. Wir werden jede konstruktive E-Mail oder Nachricht, die uns erreicht, beantworten.
Uns ist der Austausch mit unseren (kritischen) Fans wichtig. Sollten Fragen offen geblieben sein, bitte hakt nach. Natürlich freuen wir uns auch mal über positives Feedback.
Euer Team der Handball-Bundesliga GmbH